(bissige?) Blogs eines Schweizers Blogs, die das Leben schreibt

19Mai/090

Keine grössere Sicherheit trotz Kameras

surveillance_quevaalbewakingsbollen_station_aarschotGrossbritanien, das Land der unbeschränkten Sicherheit. Nirgendwo sonst wird jeder Passant, jeder Verkehrsteilnehmer und jede streuende Katze so detailiert aufgezeichnet wie in Grossbritanien. Der Staat weiss, wann sie sich wo nicht Sittengemäss verhalten haben. Der Staat wird jede Übertretung bestrafen.

Nun, so die allgemeine Hoffnung, wird wenigstens die Kriminalität sich stark dezimieren. Das versprach die Regierung, das hofften die Befürworter und das wünschte die Bevölkerung.

Aber, wie es so häufig ist: Erstens kommt es anders, und zweitens als man will. Im gleichen Land wurde eine Studie 1  vom Innenministerium in Auftrag gegeben. Eine grobe deutsche Zusammenfassung ist unter anderem bei heise.de 2 zu finden.

2 Punkte kamen aus dieser Studie heraus: Auf öffentlichen Plätzen ging die Kriminalität nur geringfügig zurück. Einzig wurden dank der Kameras mehr Verbrechen "gemeldet". Aber die gewünschte präventive Wirkung blieb grösstenteils aus.

Eine Ausnahme bildeten Parkhäuser, welche Überwacht und gut beleuchtet waren. Nun stellt sich die Frage, ob eine gute Beleuchtung vieleicht schon vielmals ausgereicht hätte. Denn das dunkle Geschäft meidet meist das Licht. War schon immer so, ist heute auch noch so.

Fazit: Kameras als Präventionsmittel ist ein Hohn. Dies nun endlich mit einer wissenschaftlichen Studie bewiesen. Wer trotzdem extremen Einsatz von Kameras befürwortet, der fördert einen Überwachungsstaat. Und meine Meinung dazu ist in diesem Blog nun wirklich ersichtlich. Das Geld kann für bessere Zwecke wie Bildung und Förderung von Lehrstellen genutzt werden.

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17Mai/090

Schwarzer Tag für den Datenschutz

So, hab heute ist es leider offiziell. Der Schweizer Bürger wird ab 2010 nur noch biometrische Pässe bekommen, und in naher Zukunft wird auch die ID biometrische Daten beinhalten. Trotz knappem Ja von 953'136 Stimmen gegenüber 947'632 Nein-Stimmen (Differenz, 5'504 Stimmen), wird es wohl so kommen.

Zusätzlich werden alle Daten in einer zentralen Datenbank gespeichert. Da niemand eine Datenbank für nur ca. 7.5 Mio Datensätze a ca. 15 Einträgen (Name, Vorname, 2. Name, Geschlecht, Adresse, Wohnort .. und neu 4 Fingerabdrücke, digital erfassbares Gesichtsbild) erstellt, wird die Erweiterung und Verknüpfung nicht lange auf sich warten lassen.

Tja, was man anstellen könnte, zeigt mein früherer Beitrag.

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3Mai/090

Raubkopie – Ein falscher Begriff

Immer wieder spricht die Film-, Musik-, und Softwareindustrie vom Begriff Raubkopie. Zumindest so in der jeweiligen deutschen Übersetzung. All diese Taten scheinen ganz böse zu sein, und gegen jedes Recht zu verstossen. Sonst hätte es den Zusatz Raub ja gar nicht.

Nun, was ist ein Raub eigentlich? Hier eine Erklärung aus der Rechtsgrundlagen von Deutschland, Österreich und der Schweiz

Deutschland
Raub wird im Strafgesetzbuch Paragraph 249 1 definiert:

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Hört sich böse an, aber wo bleibt der Raub bei der Erstellung einer Kopie über das Internet?

Österreich

In Österreich ist das Strafdelikt des Raubes im § 142 StGB geregelt. Sein erster Absatz lautet

Wer mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz wegnimmt oder abnötigt, durch deren Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Auch hier scheint das selbe Problem zu sein, wie in Deutschland. Wie kann etwas wegnehmen oder abnötigen mit etwas Kopieren einhergehen? Und wo bleibt die Gewalt?

Schweiz

Das Schweizer Strafrecht regelt den Straftatbestand des Raubes im Art. 140 StGB wie folgt:

Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder nachdem er den Betroffenen zum Widerstand unfähig gemacht hat, einen Diebstahl begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft.

Nun, 3 deutschsprachige Staaten definieren unter Raub jeweils etwas, was mit Gefahr für Leib und Leben einhergehen muss.

Fazit:

Ein Raub hat mit einer klaren Drohung und Gefahr mit Leib und Leben zu tun. Zudem muss der Gegenstand nachher physikalisch nicht mehr vorhanden sein. Da weder das eine noch das andere in einer solchen Kopie der Fall ist, darf rechtlich der Begriff Raub hier gar nicht verwendet werden. Einen Raub kann man nicht kopieren, und das erstellen einer Kopie kann kein Raub sein. Der Tatvorgang sollte höchstens "unerlaubtes duplizieren von geschützten immateriellen Gütern" lauten. Aber dies ist wohl jener Industrie zu komplex. Lieber mit bösen Schlagworten umherwerfen.

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2Mai/091

Abstimmung 17.Mai – Biometrischer Pass

Nun, wahrscheinlich haben Sie schon vieles darüber gehört, gelesen, betrachtet, und auch schon eine Meinung gebildet. Lassen Sie sich desshalb von mir entweder bestätigen oder verwirren.

Um was es geht

Es geht darum, dass Herr und Frau Schweizer einen neuen Pass bekommen sollten. Auf diesem Pass sollen nicht nur die alt bekannten Daten vorhanden sein, sondern auch sogenannte Biometrische Daten. Biometrische Daten sind Informationen, welche es noch einfacher machen sollten, den Pass genau einer Person zuzuordnen. Dazu gehören heute ihre Fingerabdrücke und ein Gesichtscan. Somit kann neben einem Foto auch ihr Fingerabdruck und ihr Gesicht mittels spezieller Software und Kamera mitüberprüft werden.

Neben dem Pass sollen diese Daten mit allen anderen Daten in eine zentrale Datenbank, um sie besser schützen ausfindig machen zu können. Aber dazu unten mehr.

Der Pass selber

Der Bundesrat erzählt, dass der Biometrische Pass sicher sei. Es sei unmöglich, an die gespeicherten Daten heranzukommen. Nun, unmöglich für einen Laien, unmöglich für einen normalen Bürger mit normalen Office-Kentnissen am PC. Sogar eher schwierig für die meisten Leute, welche sich mit der Informatik beschäftigen. Aber unmöglich?

Per Definition ist jede Verschlüsselung mit genügend Zeit knackbar. Gut, knackbar ist hier das falsche Wort, wer genug Zeit und Rechenpower hat, braucht etliche Jahre bis Jahrzehnte, um heutig als sicher genannte Verschlüsselungsverfahren zu knacken. Aber dies ist die Versuchmethode, wo jede mögliche Kombination durchgegangen wird.

Aber nicht mal so sicher ist dieser Pass. Einstein hat den Pass genauer unter die Lupe genommen. Das Resultat ist ernüchternd. Aber schauen sie selber:

3 Behauptungen, die so falsch sind:

  1. Der Pass könne nur geöffnet ausgelesen werden
    Wer ein bischen Ahnung von Funkwellen hat, weiss, dass sich solche "Strahlen" nur mittels Elementen wie Alu usw. eindämmen lassen. Da aber im Umbund kein Aluminium oder etwas ähnliches eingearbeitet ist, können die Daten auch von grösserer Distanz als 1cm ausgelesen werden.
  2. 4 Stunden seien unralisitsch
    Einstein hat es gezeigt. Flug und Gepäck am falschen Ort, das ganze ist gegessen. Klar, man mag jetzt behaupten, das sei Zufall. Nun, etliche Teams haben versucht anhand von normalen RFIDs, welche an den meisten käuflichen Produkten vorhanden sind, diese auf grösserer Distanz auszulesen. Sie haben in einem grossen Einkaufszentrum mittels gröberer Sender/Emfpänger und Verstärker von solchen Daten wahllos Passanten "abgescannt", und sie anschliessend mit den Einkäufen konfrontiert.
    Das Szenario hier wäre: Mittels solcher Sender/Empfänger herausfinden, ob solch ein RFID-Chip überhaupt reagiert. Mittels Peilung ist es innert Sekunden möglich, herauszufinden, wer einen solchen Pass hat. Der Rest ist nur noch: Herausfinden, wo die Person im Flieger sitzt, Person genau beobachten, und ein entsprechendes Ticket besorgen. Ein wenig Glück, ein Pass mehr.
  3. Die Zentrale Datenbank sei für unsere Sicherheit
    Da zentral gelagerte Daten auch Zentral abgeholt werden können, zentral manipuliert und gelöscht werden können, ist dies eine grosse Frage. Aber dies gleich mehr.

Die Zentrale Datenbank

Wissen sie, was man mit einer zentralen Datenbank alles anstellen kann? Nicht? Ich zeige ihnen ein positives Beispiel, nahmens Wikipedia. Bei Wikipedia stehen zahllose Artikel, welche von selber untereinander verlinkt werden. So finden Sie alleine unter dem Artikel Schweiz Links zuer Erklärung, was ein Binnenstadt ist, wo Mitteleuropa liegt, und dass die Ortschaft der Hauptstadt nicht in der Verfassung verankert ist, sondern einfach in Bern liegt.

Anhand von einem Datensatz ist es möglich, unmengen von Daten über ein Thema zu erhalten. Ein negatives Beispiel in diesem Sinn ist eine zentrale Datenbank mit persönlichen Informationen Ihrer Person.

Anhand eines Einsprungpunktes weiss der Sucher (Staat) oder eine kriminelle Person (Einbrecher in die Datenbank) auf einmal vieles über sie. Im heutigen Entwurf zwar "nur" ihr digitales Bild, ihr Wohnort, ihre Fingerabdrücke und alle Daten die auf dem Pass sind. In Zukunft wird er aber auch noch herausfinden, wieviel sie verdienen, welche Strafen sie schon bezahlen mussten oder welche verfahren noch am laufen sind, welche Kreditwürdigkeit sie haben usw.

Der Hacken liegt nicht nur an der Einsicht der Daten, sondern auch an der Veränderbarkeit jeglicher digitalen Daten. Sie können jederzeit in der Wikipedia einen Artikel ändern. Niemand wird sie daran hindern. Sie sollen dies sogar, wenn sie eine bessere, aktuellere und korrektere Version haben, als darin steht. Sie können aber auch Vandalismus betreiben, Seiten komplett löschen oder irgend ein Humbug hereinschreiben.

Dasselbe kann aber auch jede Person, die entweder legal Zugriff auf Ihre Daten erhalten hat, oder sie sich nimmt. Er kann Ihnen ein Polizeikommando vor das Haus bestellen, sie als Straftäter beschreiben, Ihre Kreditwürdigkeit stehlen oder sie vor dem Staat als nicht existent bezeichnen. Er kann ihr Eintrag löschen, und ab diesem Moment an sind sie weder für die Polizei noch für den Staat noch für irgend ein Staatliches Institut existent und somit eigentlich illegal an Ihrem momentanen Wohnort.

Das schlimmste an diesem Szenario ist, dass es weder unmöglich noch unrealistisch ist. Es ist im Bereich des Möglichen, und Sie sind ein mögliches Opfer.

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