(bissige?) Blogs eines Schweizers Blogs, die das Leben schreibt

3Mai/090

Raubkopie – Ein falscher Begriff

Immer wieder spricht die Film-, Musik-, und Softwareindustrie vom Begriff Raubkopie. Zumindest so in der jeweiligen deutschen Übersetzung. All diese Taten scheinen ganz böse zu sein, und gegen jedes Recht zu verstossen. Sonst hätte es den Zusatz Raub ja gar nicht.

Nun, was ist ein Raub eigentlich? Hier eine Erklärung aus der Rechtsgrundlagen von Deutschland, Österreich und der Schweiz

Deutschland
Raub wird im Strafgesetzbuch Paragraph 249 1 definiert:

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Hört sich böse an, aber wo bleibt der Raub bei der Erstellung einer Kopie über das Internet?

Österreich

In Österreich ist das Strafdelikt des Raubes im § 142 StGB geregelt. Sein erster Absatz lautet

Wer mit Gewalt gegen eine Person oder durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89) einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz wegnimmt oder abnötigt, durch deren Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.

Auch hier scheint das selbe Problem zu sein, wie in Deutschland. Wie kann etwas wegnehmen oder abnötigen mit etwas Kopieren einhergehen? Und wo bleibt die Gewalt?

Schweiz

Das Schweizer Strafrecht regelt den Straftatbestand des Raubes im Art. 140 StGB wie folgt:

Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Androhung gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder nachdem er den Betroffenen zum Widerstand unfähig gemacht hat, einen Diebstahl begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren oder Geldstrafe nicht unter 180 Tagessätzen bestraft.

Nun, 3 deutschsprachige Staaten definieren unter Raub jeweils etwas, was mit Gefahr für Leib und Leben einhergehen muss.

Fazit:

Ein Raub hat mit einer klaren Drohung und Gefahr mit Leib und Leben zu tun. Zudem muss der Gegenstand nachher physikalisch nicht mehr vorhanden sein. Da weder das eine noch das andere in einer solchen Kopie der Fall ist, darf rechtlich der Begriff Raub hier gar nicht verwendet werden. Einen Raub kann man nicht kopieren, und das erstellen einer Kopie kann kein Raub sein. Der Tatvorgang sollte höchstens "unerlaubtes duplizieren von geschützten immateriellen Gütern" lauten. Aber dies ist wohl jener Industrie zu komplex. Lieber mit bösen Schlagworten umherwerfen.

Diesen Beitrag drucken Diesen Beitrag drucken