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9Sep/100

Die Schweiz Vorreiter im Abschaffen von Internet-Hilfspolizisten

Endlich ein definitives aus für private Schnüffeleien nach IP-Adressen und dessen Verkauf. Via Blognachricht von Denis Simonet darauf aufmerksam geworden:

Das Bundesgericht stellt in ihrem Entscheid im Fall Logistep AG klar, das IP-Adressen Personendaten sind, und somit den Schutzwert dieser Daten höher zu bewerten ist als die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen.

Der Eidgenössische Datenschützer zeigt sich in einer Medienmitteilung bestätigt:

as Bundes gericht ist der Argumentation des EDÖB praktisch vollumfänglich gefolgt und setzt damit ein Zeichen gegen die auch in anderen Bereichen erkennbare Tendenz von Privaten, Aufgaben an sich zu ziehen, die klar dem Rechtsstaat obliegen.

Seine Zusammenfassung des Urteils:

Laut heute ergangenem Urteil des Bundesgerichts in Lausanne sind IP-Adressen eindeutig Personendaten, womit sie unter das Datenschutzgesetz fallen. Weiter erachtet es das höchste Gericht in einer Mehrheitsentscheidung als unzulässig, wenn private Unternehmen heimlich IP-Adressen ausforschen. Dafür, so der heutige Bundesgerichtsentscheid, fehle ein ausreichender Rechtfertigungsgrund. Die Firma Logistep AG darf ab sofort keine Daten mehr sammeln und weitergeben, d.h. sie muss jede Datenbearbeitung im Bereich des Urheberrechts einstellen.

Leider haben seriöse Zeitungsverlage diese Mitteilung noch nicht auf ihren Seiten publiziert. Der Artikel bei 20min online ist definitv einseitig aus Unternehmenssicht von Logistep AG gefärbt.

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