Arbeitslosenversicherung, schlechter Revisionsvorschlag
Und wiedereinmal darf der stimmberechtigte Bürger der Schweiz seine Meinung zu einer Vorlage kundtun. Auch wenn die Änderungen vertretbar ausschauen (zumindest auf den ersten Blick), sind die Auswirkungen für die Benachteiligten umso grösser. Lehrlinge, welche nicht in der Lehrfirma weiterarbeiten können und nicht sofort einen neuen Arbeitgeber finden, werden am meisten bestraft. Die Befürworter argumentieren - wie üblich - dass dies der beste Weg für Firmen, minimale Einschränkungen der Beschäftigten und der Berücksichtigung der konjunkturellen Lage.
Nur, wie entstand der "plötzliche" Schuldenberg seit der letzten Änderung der Arbeitslosenversicherung in 2004? Die Beiträge wurden von 3% auf 2% gekürzt, da mit einer generellen Arbeitslosigkeit von 2.5% ausgegangen worden war. Es zeigte sich - wie damals schon kritische Stimmen von sich hören liessen - dass der Prozentsatz auf ca. 3.2% liegen blieb.
Statt jetzt einfach die fehlerhafte Korrektur von 2004 wieder angemessen zu erhöhen, wird gleich die gesamte Versicherung angepasst, sowie Einsparungen bei jenen Personen gemacht, welche die ALV benötigen.
Die Ablehnung der Revision bedeutet zum Glück aber nicht, dass die nächsten 6 Jahre weiterhin Schulden über Schulden gehäuft werden. In diesem Fall wäre der Bundesrat gezwungen, die Beiträge zu erhöhen, was laut seiner Aussage zunächst eine Erhöhung auf 2.5% sein wird. Gleich viel, wie die Revision fordert, aber ohne den Abbau der Versicherungsleistungen. Falls dies nicht reichen würde, wäre eine spätere Erhöhung ebenfalls möglich.
Aus diesem Grund: NEIN zur Revision der Arbeitslosenversicherung. Es wird kein Abbau der Leistungen stattfinden, und dennoch werden, wie in der bestehenden Arbeitslosenversicherung definiert, die Beiträge auf ein gesundes Niveau erhöht.
Quellen:
- Abstimmungsunterlagen
- Abstimmung 26.09.2010: Revision der Arbeitslosenversicherung - Vimentis.
Diesen Beitrag drucken
Schwarzer Tag für den Datenschutz
So, hab heute ist es leider offiziell. Der Schweizer Bürger wird ab 2010 nur noch biometrische Pässe bekommen, und in naher Zukunft wird auch die ID biometrische Daten beinhalten. Trotz knappem Ja von 953'136 Stimmen gegenüber 947'632 Nein-Stimmen (Differenz, 5'504 Stimmen), wird es wohl so kommen.
Zusätzlich werden alle Daten in einer zentralen Datenbank gespeichert. Da niemand eine Datenbank für nur ca. 7.5 Mio Datensätze a ca. 15 Einträgen (Name, Vorname, 2. Name, Geschlecht, Adresse, Wohnort .. und neu 4 Fingerabdrücke, digital erfassbares Gesichtsbild) erstellt, wird die Erweiterung und Verknüpfung nicht lange auf sich warten lassen.
Tja, was man anstellen könnte, zeigt mein früherer Beitrag.
Diesen Beitrag drucken
Abstimmung 17.Mai – Biometrischer Pass
Nun, wahrscheinlich haben Sie schon vieles darüber gehört, gelesen, betrachtet, und auch schon eine Meinung gebildet. Lassen Sie sich desshalb von mir entweder bestätigen oder verwirren.
Um was es geht
Es geht darum, dass Herr und Frau Schweizer einen neuen Pass bekommen sollten. Auf diesem Pass sollen nicht nur die alt bekannten Daten vorhanden sein, sondern auch sogenannte Biometrische Daten. Biometrische Daten sind Informationen, welche es noch einfacher machen sollten, den Pass genau einer Person zuzuordnen. Dazu gehören heute ihre Fingerabdrücke und ein Gesichtscan. Somit kann neben einem Foto auch ihr Fingerabdruck und ihr Gesicht mittels spezieller Software und Kamera mitüberprüft werden.
Neben dem Pass sollen diese Daten mit allen anderen Daten in eine zentrale Datenbank, um sie besser schützen ausfindig machen zu können. Aber dazu unten mehr.
Der Pass selber
Der Bundesrat erzählt, dass der Biometrische Pass sicher sei. Es sei unmöglich, an die gespeicherten Daten heranzukommen. Nun, unmöglich für einen Laien, unmöglich für einen normalen Bürger mit normalen Office-Kentnissen am PC. Sogar eher schwierig für die meisten Leute, welche sich mit der Informatik beschäftigen. Aber unmöglich?
Per Definition ist jede Verschlüsselung mit genügend Zeit knackbar. Gut, knackbar ist hier das falsche Wort, wer genug Zeit und Rechenpower hat, braucht etliche Jahre bis Jahrzehnte, um heutig als sicher genannte Verschlüsselungsverfahren zu knacken. Aber dies ist die Versuchmethode, wo jede mögliche Kombination durchgegangen wird.
Aber nicht mal so sicher ist dieser Pass. Einstein hat den Pass genauer unter die Lupe genommen. Das Resultat ist ernüchternd. Aber schauen sie selber:
3 Behauptungen, die so falsch sind:
- Der Pass könne nur geöffnet ausgelesen werden
Wer ein bischen Ahnung von Funkwellen hat, weiss, dass sich solche "Strahlen" nur mittels Elementen wie Alu usw. eindämmen lassen. Da aber im Umbund kein Aluminium oder etwas ähnliches eingearbeitet ist, können die Daten auch von grösserer Distanz als 1cm ausgelesen werden. - 4 Stunden seien unralisitsch
Einstein hat es gezeigt. Flug und Gepäck am falschen Ort, das ganze ist gegessen. Klar, man mag jetzt behaupten, das sei Zufall. Nun, etliche Teams haben versucht anhand von normalen RFIDs, welche an den meisten käuflichen Produkten vorhanden sind, diese auf grösserer Distanz auszulesen. Sie haben in einem grossen Einkaufszentrum mittels gröberer Sender/Emfpänger und Verstärker von solchen Daten wahllos Passanten "abgescannt", und sie anschliessend mit den Einkäufen konfrontiert.
Das Szenario hier wäre: Mittels solcher Sender/Empfänger herausfinden, ob solch ein RFID-Chip überhaupt reagiert. Mittels Peilung ist es innert Sekunden möglich, herauszufinden, wer einen solchen Pass hat. Der Rest ist nur noch: Herausfinden, wo die Person im Flieger sitzt, Person genau beobachten, und ein entsprechendes Ticket besorgen. Ein wenig Glück, ein Pass mehr. - Die Zentrale Datenbank sei für unsere Sicherheit
Da zentral gelagerte Daten auch Zentral abgeholt werden können, zentral manipuliert und gelöscht werden können, ist dies eine grosse Frage. Aber dies gleich mehr.
Die Zentrale Datenbank
Wissen sie, was man mit einer zentralen Datenbank alles anstellen kann? Nicht? Ich zeige ihnen ein positives Beispiel, nahmens Wikipedia. Bei Wikipedia stehen zahllose Artikel, welche von selber untereinander verlinkt werden. So finden Sie alleine unter dem Artikel Schweiz Links zuer Erklärung, was ein Binnenstadt ist, wo Mitteleuropa liegt, und dass die Ortschaft der Hauptstadt nicht in der Verfassung verankert ist, sondern einfach in Bern liegt.
Anhand von einem Datensatz ist es möglich, unmengen von Daten über ein Thema zu erhalten. Ein negatives Beispiel in diesem Sinn ist eine zentrale Datenbank mit persönlichen Informationen Ihrer Person.
Anhand eines Einsprungpunktes weiss der Sucher (Staat) oder eine kriminelle Person (Einbrecher in die Datenbank) auf einmal vieles über sie. Im heutigen Entwurf zwar "nur" ihr digitales Bild, ihr Wohnort, ihre Fingerabdrücke und alle Daten die auf dem Pass sind. In Zukunft wird er aber auch noch herausfinden, wieviel sie verdienen, welche Strafen sie schon bezahlen mussten oder welche verfahren noch am laufen sind, welche Kreditwürdigkeit sie haben usw.
Der Hacken liegt nicht nur an der Einsicht der Daten, sondern auch an der Veränderbarkeit jeglicher digitalen Daten. Sie können jederzeit in der Wikipedia einen Artikel ändern. Niemand wird sie daran hindern. Sie sollen dies sogar, wenn sie eine bessere, aktuellere und korrektere Version haben, als darin steht. Sie können aber auch Vandalismus betreiben, Seiten komplett löschen oder irgend ein Humbug hereinschreiben.
Dasselbe kann aber auch jede Person, die entweder legal Zugriff auf Ihre Daten erhalten hat, oder sie sich nimmt. Er kann Ihnen ein Polizeikommando vor das Haus bestellen, sie als Straftäter beschreiben, Ihre Kreditwürdigkeit stehlen oder sie vor dem Staat als nicht existent bezeichnen. Er kann ihr Eintrag löschen, und ab diesem Moment an sind sie weder für die Polizei noch für den Staat noch für irgend ein Staatliches Institut existent und somit eigentlich illegal an Ihrem momentanen Wohnort.
Das schlimmste an diesem Szenario ist, dass es weder unmöglich noch unrealistisch ist. Es ist im Bereich des Möglichen, und Sie sind ein mögliches Opfer.
Diesen Beitrag drucken
Die Stimmenden sagen Ja…
So, die Abstimmung ist vorbei, das Paket angenommen, und zwar mit 59% der Stimmen.
Leider gab es keine Überraschung, welche der Regierung zu denken gäbe. Wäre zumindest schön gewesen, die Abstimmung wäre viel knapper ausgefallen.
So bleibt alles beim alten:
- Die Freiheit des Volkes wird klein gehalten
- Die Mündigkeit der Stimmenden auf Spaarflame gebracht
- Salamitaktik fortgeführt
- Sichtbare Ängste ignoriert
- EU-freundlicher Kurs wird weiter gefahren
Man mag über vieles Streiten, aber am meisten an dieser Abstimmung hat mich nur die Packetvariante gestört. Denn ein Nein oder wenigstens ein sehr knappes Ja wäre eine Signaldeutung an die Regierung gewesen. Worauf, das wäre die nächste Frage, die somit nicht endgültig beantwortet werden kann. Dazu aber mehr in diesem Post.
Diesen Beitrag drucken
Schicksalsabstimmung?
Am 8. Februar 2009 darf das Schweizer Volk wieder einmal über eine Vorlage abstimmen. Gut, ein Gesammtpacket passt besser als eine Vorlage. Eine bittere Pille werden wahrscheinlich beide Varianten. Aber was ist daran überhaupt wahr?
Soviel ist sicher: Im Befürworterlager bekommen sie nur das positive herausgestrichen. Und was nicht positiv genug ist, wird noch angemalt. Falls aber die Farbe für einge Themen nicht ausricht, wird auf das dünkelste Schwarz gesetzt, damit jeder klar sieht, was die Konsequenzen wären, würde das Packet zurück an den Absender geschickt.
Die Gegner sind hingegen nicht besser, nur die Farbgebung ist etwas anders. Alles, was für eine Zustimmung sprechen könnte, wird schwarz angemahlt, Angstbilder werden hervorgehoben und so schrillend wie möglich präsentiert.
Aber was sind die realistischen Konsequenzen bei beiden Abstimmungen, und was wäre unter welchen Umständen vieleicht ratsam? Letzteres kann ich nicht beantworten.
Diesen Beitrag drucken
Abstimmungssontag
Heute hat das Volk abgestummmen, hier die nationalen Resultate. Stimmbeteiligung bei ca. 42% aller stimmberechtigten Bürger.
- Volksinitiative: Für die Unverjährbarkeit pornografischer Straftaten an Kindern. Angenommen mit 61.6% der Stimmenden. Nun wird die Verjährbarkeit gleichgesetzt mit dem Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
- Volksinitiative: Für ein flexibles AHV-Alter Abgelehnt mit 58.6% der Stimmenden.
- Volksinitiative: Verbandsbeschwerderecht: Schluss mit der Verhinderungspolitik - Mehr Wachstum für die Schweiz! Abgelehnt mit 60.0% der Stimmenden.
- Volksinitiative: Für eine vernünftige Hanf-Politik mit wirksamem Jugendschutz Abgelehnt mit 63.2% der Stimmenden.
- Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelgesetz) Angenommen mit 68.1% der Stimmenden
Quellen:
Diesen Beitrag drucken